Ad-hoc

Versenkantrag mit Einschränkungen genehmigt

23.12.2016 – 10:11 MEZ
Veröffentlichung einer Insiderinformation gem. Artikel 17 MAR
Das Regierungspräsidium Kassel hat die Fortführung der Versenkung von Salzabwässern aus der Kaliproduktion des Werkes Werra am 23. Dezember 2016 genehmigt. Die wasserrechtliche Erlaubnis gilt vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2021 und ermöglicht eine jährliche Versenkmenge von 1,5 Millionen Kubikmetern – beantragt waren zwei Millionen Kubikmeter im Durchschnitt der Jahre 2016 bis 2021.

Das Regierungspräsidium Kassel hat die Fortführung der Versenkung von Salzabwässern aus der Kaliproduktion des Werkes Werra am 23. Dezember 2016 genehmigt. Die wasserrechtliche Erlaubnis gilt vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2021 und ermöglicht eine jährliche Versenkmenge von 1,5 Millionen Kubikmetern – beantragt waren zwei Millionen Kubikmeter im Durchschnitt der Jahre 2016 bis 2021. Die Erlaubnis enthält darüber hinaus eine Reihe von Nebenbestimmungen. Im Falle eines hydrologischen Normaljahres in 2017 dürfte eine Vollproduktion am Werk Werra annähernd möglich sein. In Niedrigwasserperioden dürfte dies jedoch eine große Herausforderung bleiben. So könnte die Fortdauer des derzeit niedrigen Pegels dazu führen, dass die Aufnahme der vollen Produktion am Standort Hattorf trotz der erteilten Genehmigung zunächst nicht möglich ist. Ab dem Jahr 2018 wird sich die Inbetriebnahme der neuen Aufbereitungsanlage KKF positiv auf die Entsorgungssituation auswirken.

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Michael Wudonig
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