Die Einigung kam im Rahmen eines Erörterungstermins beim Verwaltungsgerichtshof Kassel (VGH) zustande, vor dem der BUND Klage und Eilantrag gegen den vorzeitigen Beginn der Haldenerweiterung eingereicht hatte.
K+S hat sich in diesem Zuge verpflichtet, Rodungsarbeiten auf Teilflächen nicht mehr in diesem Winter durchzuführen. Außerdem beantragt das Unternehmen durch eine Konkretisierung des Rahmenbetriebsplans, den Baumbestand im Infrastruktur- und Randstreifen der Fläche nur in einem unbedingt erforderlichen Maß zu roden. Des Weiteren bleibt ein Biotop im Randstreifen bis zu einer Planfeststellung erhalten, und die sogenannte Stubbenrodung wird frühestens ab dem 15. April vorgenommen.
Daraufhin wurde der Rechtsstreit im Eil- und Klageverfahren für erledigt erklärt.