Die Organe der K+S Aktiengesellschaft
Aufsichtsrat
Die Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats sind im Aktiengesetz, im Mitbestimmungsgesetz und in der Satzung der Gesellschaft festgelegt. Die innere Organisation des Aufsichtsrats ist in seiner Geschäftsordnung festgelegt. Sie beinhaltet auch Regelungen über die Beziehungen zwischen dem Vorstand und Aufsichtsrat.
Der Aufsichtsrat bestellt den Vorstand und überwacht und berät ihn bei der Führung der Geschäfte. Er ist in Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen einzubinden. Er soll gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung sorgen. Weitere Aufgaben des Aufsichtsrats sind die Prüfung der Jahresabschlüsse und Lageberichte sowie die Erstellung eines Berichts über die Jahresabschlüsse und Lageberichte an die Hauptversammlung. Vorschläge für die Wahl der Aktionärsvertreter an die Hauptversammlung zu unterbreiten, gehört ebenso zu seinen Aufgaben.
Der K+S-Aufsichtsrat besteht aus 16 Mitgliedern und ist gemäß dem deutschen Mitbestimmungsgesetz zu gleichen Teilen mit Anteilseigner- und Arbeitnehmervertretern besetzt.
Vorstand
Der Vorstand ist verantwortlich für die Leitung der Gesellschaft, insbesondere für die strategische Ausrichtung des Unternehmens sowie für das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem. Außerdem vertritt der Vorstand das Unternehmen vor Gericht und gegenüber Dritten.
Die Rechte und Pflichten des Vorstands sind im Aktiengesetz, in der Satzung der Gesellschaft und den Dienstverträgen der Vorstandsmitglieder festgelegt, die ergänzt werden durch den Zustimmungskatalog des Aufsichtsrats sowie die gesetzlichen und vom Aufsichtsrat festgelegten Berichts- und Informationspflichten. Die innere Organisation des Vorstandes ist in seiner Geschäftsordnung festgelegt. Diese enthält Regeln, die die Verantwortungsbereiche des gesamten Vorstandes, des Vorsitzenden und der einzelnen Vorstandsmitglieder festlegen. Sie beinhaltet auch Regelungen zu den Sitzungen des Vorstands.
Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Gesamtunternehmen relevanten Fragen der Unternehmensstrategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Finanz- und Ertragslage sowie über besondere unternehmerische Risiken und Chancen. Wesentliche Entscheidungen erfordern die Zustimmung des Aufsichtsrats.
Hauptversammlung
Die Aktionäre nehmen ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr und üben dort ihr Stimmrecht aus. Das Stimmrecht gibt dem Aktionär das Recht, bei der Beschlussfassung der Hauptversammlung mitzuwirken.
Grundsätzlich gewährt jede Aktie das gleiche Stimmrecht: „one share, one vote“. Aktionäre, die an der Hauptversammlung nicht teilnehmen können oder die Hauptversammlung vor Eintritt in die Abstimmung verlassen, haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten ihrer Wahl oder einen weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben zu lassen.
Der Vorstand der K+S AG legt der Hauptversammlung den Jahres- und den Konzernabschluss vor. Die Hauptversammlung entscheidet über die Gewinnverwendung und die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat, wählt die Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat und bestellt den Abschlussprüfer. Zudem beschließt die Hauptversammlung über Satzungsänderungen und kapitalbeeinflussende Maßnahmen. Die ordentliche Hauptversammlung der K+S AG findet jährlich – innerhalb der ersten acht Monate jedes Geschäftsjahres – statt.