Vergütung von Vorstand & Aufsichtsrat
Die Grundzüge der Vergütungssysteme für den Vorstand und den Aufsichtsrat sowie die konkrete Ausgestaltung der einzelnen Komponenten werden im Vergütungsbericht erläutert. Die Vergütungen der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder werden individualisiert und nach Bestandteilen aufgegliedert offengelegt.
Die Vergütung des Vorstands
Kriterien für die Angemessenheit der Vergütung der Mitglieder des Vorstands bilden insbesondere die Aufgaben und Leistung des Vorstands, der Vergleich mit der Vergütung des oberen Führungskreises in Deutschland und der Gesamtbelegschaft in Deutschland, die wirtschaftliche Lage sowie der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens unter Berücksichtigung seines Vergleichsumfelds (MDAX). Die Vergütung der Vorstandsmitglieder setzt sich aus jahresbezogenen Bestandteilen sowie solchen mit langfristiger Anreizwirkung zusammen.
Einzelheiten zur Vergütung der Vorstandsmitglieder im abgelaufenen Geschäftsjahr entnehmen Sie bitte dem Vergütungsbericht 2023 (inkl. Bestätigungsvermerk).
Das aktuelle Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands der K+S Aktiengesellschaft wurde von der ordentlichen Hauptversammlung am 14. Mai 2024 mit der erforderlichen Mehrheit gebilligt.
Eine vollständige Beschreibung des Systems entnehmen Sie bitte der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2024 unter TOP 8 "Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder".
Die Vergütung des Aufsichtsrats
Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in § 12 der Satzung geregelt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine jährliche fixe Vergütung, zudem haben sie Anspruch auf Ersatz der zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben notwendigen und angemessenen Auslagen. Der Vorsitz und stellvertretende Vorsitz im Aufsichtsrat sowie Vorsitz und Mitgliedschaft in Ausschüssen werden gesondert berücksichtigt.
Einzelheiten zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder im abgelaufenen Geschäftsjahr entnehmen Sie bitte dem Vergütungsbericht 2023.
Das aktuelle Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats der K+S Aktiengesellschaft wurde von der ordentlichen Hauptversammlung am 10. Mai 2023 mit den erforderlichen Mehrheiten beschlossen.
Eine vollständige Beschreibung des Systems entnehmen Sie bitte der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2023 unter TOP 9 "Beschlussfassung über die Änderung von §12 der Satzung und die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder"
Vergütungsberichte der vergangenen Jahre
Weitere Vergütungsberichte finden Sie in den jeweiligen Geschäftsberichten der betreffenden Jahre.