Salzbergbau mit Zukunft – lebenswichtige Produkte für Jahrzehnte
Die Salzlagerstätte des Werkes Borth bietet noch für rund 30 Jahre Vorräte an qualitativ hochwertigem Salz. Der wertvolle heimische Rohstoff sichert die Herstellung lebensnotwendiger Produkte und rund 600 (350 interne und 250 externe) Arbeitsplätze für mindestens eine Generation.
Genehmigungsverfahren zur Erschließung der neuen Abbauflächen
Für die Gewinnung von Steinsalz am Standort Borth sind eine Vielzahl von öffentlichen Zulassungen durch die Berg- und Umweltbehörden erforderlich. Die wichtigste ist dabei der Rahmenbetriebsplan nach dem Bundesberggesetz. Der geltende Rahmenbetriebsplan für das Werk Borth wurde für verschiedene Bereiche der Lagerstätte zugelassen. Diese Bereiche werden in den nächsten Jahren vollständig abgebaut sein, so dass weitere Bereiche der Lagerstätte erschlossen werden müssen. Hierfür beantragt das Werk Borth einen neuen Rahmenbetriebsplan. In diesem umfangreichen Verfahren wird es eine Umweltverträglichkeitsprüfung und eine Beteiligung der Öffentlichkeit geben. Bei der Entscheidung über den neuen Rahmenbetriebsplan muss die Genehmigungsbehörde vor allem prüfen, ob die Auswirkungen des Salzbergbaus auf die Tagesoberfläche verträglich bleiben.
Die wichtigsten Informationen zur Erweiterung der Abbauflächen und zum beantragten Rahmenbetriebsplan haben wir übersichtlich zusammengestellt. Wenn Sie Fragen dazu haben, sprechen Sie uns bitte an – wir freuen uns auf den Dialog mit Ihnen!
Was ist ein Rahmenbetriebsplan?
Das Bundesberggesetz verpflichtet Bergbau-Unternehmen, ihre längerfristigen betrieblichen Vorhaben in einem sogenannten „Rahmenbetriebsplan“ zu beschreiben. Dabei soll vor allem geklärt werden, ob ein Bergbauvorhaben an einem bestimmten Ort realisiert werden kann.
Der derzeit gültige Rahmenbetriebsplan für das Werk Borth erstreckt sich auf Lagerstättenvorräte, die noch in diesem Jahrzehnt erschöpft sein werden. In der Lagerstätte gibt es aber noch Vorräte für ca. 30 weitere Jahre. Für diese Felder wird jetzt die Erweiterung des Gewinnungsbetriebes beantragt. Danach sind die Vorräte aus heutiger Sicht vollständig abgebaut.
Das Verfahren zur Beantragung eines neuen Rahmenbetriebsplans wird als bergrechtliches Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung geführt. Genehmigungsbehörde ist die Bezirksregierung Arnsberg als für ganz Nordrhein-Westfalen zuständige Bergbehörde.
Die Öffentlichkeit wird am Verfahren beteiligt
Für das Verfahren ist nach Bundesberggesetz (BBergG), Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) und Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) folgender Ablauf vorgesehen:
- Scoping (= Antragskonferenz zur Festlegung des Untersuchungsumfangs für die notwendigen Umweltprüfungen)
- Einreichen der Antragsunterlagen bei der Genehmigungsbehörde
- Beteiligung betroffener Behörden
- Auslegung der Antragsunterlagen zur öffentlichen Einsichtnahme und Veröffentlichung im Internet
- Einwendungserhebung
- Erörterungstermin (Diskussion der vorgebrachten Einwendungen)
- Entscheidung der Genehmigungsbehörde über den Rahmenbetriebsplan
Wo stehen wir im Verfahren?
Wir befinden uns zur Zeit noch in einer sehr frühen Phase des Verfahrens. Am 26.11.2019 hat der sogenannte Scoping-Termin stattgefunden, um den Umfang der für den Antrag erforderlichen Untersuchungen und Gutachten festzulegen. An dieser Konferenz waren – auf unsere Veranlassung – zusätzlich zu den Behörden und Trägern öffentlicher Belange auch Vertreter der Bürgerinitiative der Salzbergbaugeschädigten NRW e.V. beteiligt.
Die umfangreichen Untersuchungen wurden im Zeitraum von 2020 bis Ende 2021 durchgeführt und in den Antragsunterlagen verarbeitet.
Mitte Februar 2022 wurden die Antragsunterlagen bei der Bezirksregierung Arnsberg eingereicht.
Die Bezirksregierung prüft die Unterlagen nun auf Vollständigkeit, ehe Träger öffentlicher Belange wie Behörden und Verbände sowie die Öffentlichkeit beteiligt werden. Nachdem eingehende Stellungnahmen und Einwendungen erörtert wurden, wird die Bezirksregierung Arnsberg letztendlich über die Zulassung des Rahmenbetriebsplans entscheiden (Planfeststellungsbeschluss).
Antrag auf 6. Änderung des RBP
Das Steinsalzbergwerk Borth hat bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf 6. Änderung des bestehenden RBP gestellt, in dem Erkundungsstrecken außerhalb der bisher zugelassenen Gewinnungsflächen beantragt werden.
Diese Erkundungsmaßnahme soll in Verbindung mit Bohrungen die genaue Ausprägung der geplanten künftigen Abbaubereiche ermitteln, die dann in einem Änderungsantrag des RBP noch zu beantragen sind. Dies ist betrieblich notwendig, um das lokale Salzvorkommen besser zu kennen. Diese Erkundungsmaßnahme dauert voraussichtlich mehr als drei Jahre. Weil weder der genaue Zeitpunkt der Einreichung des Erweiterungsantrages (7. Änderung RBP) noch der Zeitpunkt einer möglichen Zulassung klar sind, beabsichtigt das Unternehmen bereits heute diese Erkundung, um bei dem erforderlichen technischen Vorlauf so weit wie möglich die Voraussetzungen für eine kontinuierliche Steinsalzproduktion in der Zukunft zu sichern.
Diese Maßnahme bewirkt räumlich begrenzt in mehr als 100 Jahren maximale Senkungen im einstelligen Zentimeterbereich nordwestlich von Birten, sollte die vorgesehene 7. RBP – Erweiterung nicht zugelassen werden. Im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsvorprüfung wurde durch einen Gutachter untersucht, ob gesetzlich vorgegebene Schutzgüter durch diese Senkungen verletzt werden. Dies ist nicht der Fall.
Derzeit liegt der Antrag bei der Bergbehörde und den beteiligten Trägern öffentlicher Belange, die um Stellungnahme gebeten wurden, ob ihre Belange betroffen sind.
Bergbau verändert die Landschaft – wir sorgen dafür, dass es keine Probleme gibt
Der Salzbergbau wirkt sich an der Tagesoberfläche aus – wenn auch auf ganz andere Weise als der Steinkohlenbergbau. Wesentliche Folge des Salzbergbaus ist eine großflächige und gleichmäßige Absenkung der Tagesoberfläche über dem Abbaugebiet. Die Senkungen treten sehr langsam und damit anders als im Steinkohlenbergbau auf. Sie können in besonderen Fällen sogar vorteilhaft sein und wie bei der Bislicher Insel zu einem positiven ökologischen Effekt führen.
Es ist unsere Aufgabe, dafür zu sorgen, dass es nicht zu unverhältnismäßigen Auswirkungen auf Menschen, Sachgüter, Infrastruktur und andere Schutzgüter kommt. Diese Verantwortung nimmt K+S nicht nur im laufenden Betrieb sehr ernst, sondern trägt auch bei der Planung neuer Abbaugebiete Sorge dafür, dass die Menschen, die vom Bergbau durch seine Produkte profitieren, auch mit dem Bergbau leben können. Dazu werden die Anforderungen des Hochwasserschutzes und Grundwassermanagements ebenso berücksichtigt wie erforderliche Vorkehrungen zum Schutz von Rohrleitungen, Verkehrswegen und anderer Infrastruktur.
Durch den Abbau wird es auch Auswirkungen auf private Immobilien geben. Auf Grund der langsamen Bergsenkungen sind gravierende Schäden nicht zu erwarten. Auftretende Schäden werden selbstverständlich durch uns ersetzt. Hier steht den Betroffenen auch das Bundesberggesetz zur Seite, das weitreichende Rechte und Erleichterungen der Geltendmachung vorsieht. Wir sorgen aber mit unserer jahrzehntelangen Erfahrung im Salzbergbau, einer gewissenhaften Planung und einer sorgfältigen Überwachung der Tagesoberfläche dafür, dass die Gewinnung von lebenswichtigem Salz umweltverträglich und unter Minimierung der Auswirkungen erfolgen kann.
Und wenn Sie einen Schaden an Ihrem Gebäude feststellen, den Sie mit Bergbauauswirkungen in Verbindung bringen? Melden Sie sich in einem solchen Fall gerne telefonisch oder schriftlich im Salzbergwerk Borth. Wir nehmen kurzfristig Kontakt zu Ihnen auf und klären bei Ihnen vor Ort den Sachverhalt.
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