Vorerst keine Abdeckung der Halde in Wathlingen
Demnach dürfen auf dem Haldengelände und im Vorfeld der Halde vorbereitende Arbeiten erledigt werden. Vorerst nicht erlaubt ist jedoch der Auftrag von Boden und Bauschutt zur Abdeckung der Halde. Die zuständige K+S Baustoffrecycling GmbH prüft, welche Maßnahmen unter diesen Bedingungen bis zur Entscheidung des Gerichts im Hauptsacheverfahren möglich und sinnvoll sind, um schon jetzt Verbesserungen zugunsten der Umwelt zu erzielen.
Grundsätzlich ist es bedauerlich, dass das Gericht im Eilverfahren diese Entscheidung getroffen hat. Das verhindert einen zügigen Beginn der Haldenabdeckung und damit auch den Start von langfristig wirksamen Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers.
Mit der Entscheidung hat sich das Gericht Zeit verschafft für eine eingehende inhaltliche Prüfung der vorgebrachten Einwände gegen den Planfeststellungsbeschluss, ohne eine Vorfestlegung für das Hauptsacheverfahren zu treffen. Eine Aussage zur Zulässigkeit der von K+S geplanten Haldenabdeckung ist damit nicht verbunden.