Wohnbebauung nicht vom erweiterten Einwirkungsbereich betroffen
Der „Einwirkungsbereich für besondere Anlagen” wird vom LBEG festgelegt, wenn in Bereichen, in denen sich besondere Anlagen befinden, Senkungen an der Tagesoberfläche auftreten. Das können besonders bewegungsempfindliche Industrieanlagen, Autobahnen, Bahnlinien oder Schifffahrtswege sein. Der „Einwirkungsbereich für besondere Anlagen” wird festgelegt, sobald geringste Senkungen von weniger als zehn Zentimetern gemessen werden. Die Festlegung selbst beschreibt keine Schäden.
Wohnbebauung ist von der Erweiterung des „Einwirkungsbereiches für besondere Anlagen“ nicht betroffen. Senkungen aufgrund von Salzbergbau setzen sich sehr langsam und in weiten und flachen Senkungsmulden an die Oberfläche fort. Bergschäden an Gebäuden werden auch nicht durch die Senkung selbst verursacht, sondern durch Senkungsunterschiede, wenn also ein Gebäude unterschiedlich starken Kräften ausgesetzt ist.
An Bauwerken mit einer sehr großen Grundfläche - wie Autobahnen oder Bahnstrecken - sind daher auch bei den langsamen und gleichmäßigen Senkungen wie im Salzbergbau Schäden möglich. Bei freistehenden Gebäuden mit kleiner Grundfläche wie Ein- und Zweifamilienhäusern sind dagegen keine Schäden durch Senkungen zu erwarten. Bergschäden an Wohngebäuden in der Region sind K+S nicht bekannt.
K+S nimmt die Sorgen von Hausbesitzern sehr ernst. K+S beobachtet das Senkungsgeschehen engmaschig und ist verpflichtet, neue Erkenntnisse frühzeitig bei den Behörden anzuzeigen. Durch die Veröffentlichung des LBEG ändert sich für die allermeisten Eigentümer von Gebäuden im Raum Wunstorf und Haste nichts.