People
Menschenrechte

K+S respektiert die Menschenrechte

K+S führt die Geschäfte in einer Weise, die die Menschenrechte und die Würde aller Menschen, die von unserer Geschäftstätigkeit betroffen sind, d. h. Mitarbeiter, Auftragnehmer und externe Interessengruppen, respektiert. Wir sind bestrebt, unsere Verpflichtung durch gründliche Sorgfaltspflicht, kontinuierliche Einbeziehung der Interessengruppen, ehrliche Offenlegung, Zugang zu Beschwerdemechanismen und kontinuierliche Verbesserung unserer Richtlinien und Prozesse umzusetzen.

Engagement

Unser Engagement zur menschenrechtlichen Sorgfalt

Wir sind Unterzeichner des Global Compact der Vereinten Nationen. Unser Engagement für die Menschenrechte basiert auf den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen und den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen. Unser Ansatz wird durch die Internationale Menschenrechtscharta und die Erklärung über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO Kernarbeitsnorm) geprägt. Wir befolgen immer die Gesetze. Wo lokales Recht und internationale Menschenrechte nicht aufeinander abgestimmt sind, werden wir in Übereinstimmung mit dem höheren Standard handeln. Wenn sie in Konflikt geraten, werden wir uns an das nationale Recht halten und gleichzeitig nach Wegen suchen, die internationalen Menschenrechte so weit wie möglich zu achten.

Unser Engagement für die Menschenrechte erstreckt sich auf alle international anerkannten Menschenrechte. Wir werden gesetzlichen Anforderungen gerecht. Wir sind bestrebt, unser Engagement durch einen Sorgfaltspflichten- Prozess im Einklang mit den UN-Leitprinzipien umzusetzen, und berücksichtigen die folgenden Kernelemente, wie sie im Deutschen Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte benannt sind:

  • Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte
  • Verfahren, um die Auswirkungen auf die Menschenrechte zu erkennen
  • Ergreifen von Maßnahmen & Überprüfung der Wirksamkeit
  • Berichterstattung
  • Beschwerdemechanismen

K+S Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte und damit einhergehender Umweltstandards

Verfahren

Verfahren, um die Auswirkungen auf die Menschenrechte zu erkennen

Unser Engagement im Bereich der Menschenrechte basiert auf dem Handlungsfeld „Geschäftsethik & Menschenrechte“ mit den Themenfeldern „Nachhaltige Lieferketten“ und „Compliance & Anti-Korruption“. Durch die Integration des Themas Menschenrechte in unsere Compliance-Risiko-Analyse adressieren wir die menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten an unsere Gruppengesellschaften und steuern bei erkannten Risiken mit entsprechenden Maßnahmen gegen. Mit unserem Verhaltenskodex für Lieferanten veranlassen wir unsere Lieferanten auch in ihrem Bereich die menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten zu beachten. Darüber hinaus werden wir das Thema Menschenrechte bis 2023 in unsere Lieferanten-Risiko-Analyse integrieren. Menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken gemäß dem Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (LkSG) können somit durch einen dokumentierten Prozess an unseren Standorten sowie bei unseren Lieferanten ermittelt und frühzeitig erkannt werden.

Unser Engagement für die Menschenrechte erstreckt sich auf alle international anerkannten Menschenrechte. Insbesondere nehmen wir die wichtigsten Menschenrechtsrisiken in den Fokus, einschließlich:

Zwangsarbeit und Kinderarbeit

Nicht-Diskriminierung & Chancengleichheit

Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen

Gesundheit & Arbeitssicherheit und Würde

Indigene Gemeinschaften

Maßnahmen

Ergreifen von Maßnahmen & Überprüfung der Wirksamkeit

Seit 2021 haben wir begonnen, Risikoanalysen mit unseren Gruppengesellschaften durchzuführen und einen Regelprozess zu implementieren. Mit Blick auf die Sicherstellung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten bei unseren Lieferanten wird das Thema Menschenrechte bis 2023 in die Lieferanten-Risiko-Analyse integriert. Werden dabei Risiken identifiziert wird im ersten Schritt eine detaillierte Betrachtung vorgenommen. Daraufhin werden die konkreten Sachverhalte geprüft sowie geeignete Maßnahmen erarbeitet und eingeleitet. Diese sowie deren Wirksamkeit werden kontinuierlich überwacht und ggf. Anpassungen vorgenommen.

Menschenrechtsbeauftragte Person

Menschenrechtsbeauftragte Person

Entsprechend dem Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (LkSG) haben wir eine „Menschenrechtsbeauftragte Person“ benannt.

Diese Person wird regelmäßig, mindestens einmal jährlich, über die Arbeiten z.B. an den ESG-Ausschuss (Environmental – Social – Governance, Nachhaltigkeitsausschuss) des Aufsichtsrates, an den Vorstand, im Nachhaltigkeitsgremium und auf weiteren unternehmensinternen Plattformen berichten.

Darüber hinaus wurde mit Verabschiedung des Gesetzes Ende 2021 bereits Anfang des Jahres 2022 eine themen- und fachbereichsübergreifende Arbeitsgruppe eingerichtet. In dieser Arbeitsgruppe wirken Kolleginnen und Kollegen der Einheiten Legal, Procurement, Supply Chain, Compliance sowie Nachhaltigkeit mit.   
 

Berichterstattung

Berichterstattung

Alle Unternehmen, die unter den Anwendungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) fallen, sind verpflichtet auf Nachfrage durch das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) Auskünfte zu erteilen und bei Kontrollen mitzuwirken. Zudem müssen diese Unternehmen jährlich einen Bericht über die umgesetzten Sorgfaltspflichten, namentlich zur Risikoermittlung sowie die erfolgten Präventions- und Abhilfemaßnahmen im vergangenen Geschäftsjahr, erstellen und für mindestens sieben Jahre öffentlich zugänglich zu machen.

Intern berichten wir regelmäßig, mindestens einmal jährlich, über die Fortschritte der Aktivitäten z.B. an den Vorstand, im Nachhaltigkeitsgremium und auf unternehmensinternen Plattformen. Extern berichten wir sowohl im K+S Geschäftsbericht, dem UK Modern Slavery Act Statement, wie auch in Veranstaltungen oder im Gespräch mit Politikvertretern. Wir stellen uns den Fragen Interessierter und sind am kontinuierlichen Erfahrungsaustausch interessiert.

Beschwerdemechanismus

Beschwerdemechanismus

Unser Beschwerdemechanismus bietet Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der K+S Gruppe genauso, wie Lieferanten, Kunden oder sonstigen Dritten die Möglichkeit, einfach, und bei Bedarf auch anonym, Bedenken im Hinblick auf Menschenrechte oder Umweltbelange mit Bezug zur K+S Gruppe zu äußern und uns auf potentielle Missstände, die durch das wirtschaftliche Handeln der K+S Gruppe bzw. entlang der Lieferkette entstehen können, aufmerksam zu machen.  

Der untenstehenden Verfahrensordnung können Sie weitergehende Informationen zum Beschwerdemechanismus entnehmen.

Weitere Themen

Das könnte Sie auch interessieren