Es werden nach jetzigem Kenntnisstand für die gesamte Haldenerweiterung etwa 62 ha zzgl. ca. 16 ha für einen Haldenrandstreifen und ca. 1,1 ha für ein Haldenwasserbecken beansprucht. Die im Jahr 2018 genehmigte Phase 1 des Vorhabens mit einer Haldenaufstandsfläche von 26,9 ha wird derzeit beschüttet, das Haldenwasserbecken wurde 2020 in Betrieb genommen.
Bei den vom Vorhaben betroffenen Flächen handelt es sich um forstlich genutzte Waldflächen, im Wesentlichen Nadelholzbestände. Für die beanspruchten Waldbestände werden flächenidentische Ersatzaufforstungen durchgeführt. Besonders geschützte Biotop- und Lebensraumtypen werden bei der derzeit geplanten Vorzugsvariante der Haldenerweiterung nach jetzigem Kenntnisstand nicht beansprucht.
Im Bereich, der für die Haldenerweiterung vorgesehen ist, gibt es keine Schutzgebiete. Eine nachhaltige Beeinträchtigung besonders und streng geschützter Tierarten im Umfeld der Halde Hattorf wie Fledermäuse, Vögel, Haselmaus und Wildkatze wird durch artenschutzrechtliche Maßnahmen bereits parallel zum Genehmigungsverfahren bzw. zeitlich vor dem Eingriff abgewendet. Sie wurden teilweise über ein Jahrzehnt vor der geplanten Haldenerweiterung begonnen.
In der Erweiterungsfläche konnten in aktuellen Untersuchungen aus den Jahren 2010 bis 2021 abgesehen von Fledermäusen und der Wildkatze keine streng geschützten Arten direkt nachgewiesen werden. Da sich derzeit vermehrt wieder Wildkatzen in unseren Regionen ansiedeln, wurden zur Quartierverbesserung vier Holzstapel im Haldenumfeld angelegt. Hierzu wurden die aus den Rodungsflächen entnommenen Wurzelstubben verwendet. Diese dienen zeitgleich dem Schutz von Bodeninsekten und bieten zahlreichen Käferarten einen Fortpflanzungs- und Lebensraum. Die in der Erweiterungsfläche zahlreich vorkommende, nach Bundesartenschutzverordnung besonders geschützte Rote Waldameise wurde und wird jeweils vor der Vorbereitung der Fläche fachgerecht umgesiedelt. Ergänzend wurden in den haldennahen Waldbereichen zur Lebensraumoptimierung für Vögel und Fledermäuse, Wildkatze und Haselmaus sowie holzbewohnender Käfer eine Vielzahl an standortnahen Maßnahmen durchgeführt, wie z.B. Flächenstilllegungen, Altbaumschutz, Parkwaldgestaltungen, bzw. Ausweisung von Habitatbäumen und ein ökologischer Waldumbau.