Die Haldenerweiterung beansprucht insgesamt gut 43 Hektar für die Aufhaldungsfläche, den Randstreifen und das Haldenwasserbecken. Es handelt sich dabei um forstlich genutzte Waldflächen sowie intensiv genutzte Ackerflächen. Laut Hessischem Waldgesetz müssen für die erforderlichen Waldrodungen flächenidentische Ersatzaufforstungen realisiert werden, im regionalen Naturraum von Osthessischem Bergland, Vogelsberg und Rhön. Durch Aufforstungen mit standortgerechten Bäumen, im Wesentlichen Laubbaumarten, wird zudem eine ökologische Aufwertung der Flächen erfolgen.
Im Rahmen der Erstellung eines Landschaftspflegerischen Begleitplanes werden die naturschutzrechtlichen Eingriffe entsprechend der Hessischen Kompensationsverordnung ermittelt und gemäß Bundesnaturschutzgesetz durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen landschaftsplanerisch kompensiert. So sind beispielsweise Maßnahmen konzipiert worden, um Fließgewässer wieder in ihre natürliche Ursprungsform zurückzuversetzen oder trocken gelegte Wiesen wieder zu Feuchtbiotopen zurück zu entwickeln.
Eine Beeinträchtigung für besonders und streng geschützte Tierarten im Umfeld der Halde Wintershall, wie Fledermäuse, Vögel und Haselmaus, wird durch artenschutzrechtliche Maßnahmen im Vorfeld der Haldenerweiterung abgewendet. So werden Nistkästen für Fledermäuse und Vögel aufgestellt, Kunsthorste für Greifvögel errichtet und spezielle Nester für die Haselmaus angebracht. Ferner werden 30 Habitatbäume im Wald ausgezeichnet, die dauerhaft der Fauna, als Lebensraum, bis zum natürlichen Verfall dienen sollen. Das bedeutet, dass die Bäume nicht gefällt werden dürfen, selbst dann nicht, wenn diese bereits Krankheiten aufweisen oder abgestorben sind, auch nicht im Sinne der Verkehrssicherung! Die Bäume werden im Wald mit einem großen H gekennzeichnet und nummeriert sowie auf Karten eingemessen.